Neuerungen im Gewährleistungsrecht

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Beitrag zuletzt geändert am:15. Februar 2022

Seit Anfang 2022 gelten neue Regelungen zur Gewährleistung.
Wichtig – es geht speziell um Neuerungen in der Beweislast im Onlinehandel, die bei digitalen Leistungen relevant sind.

  • Verlängerung der Beweislast auf 12 Monate ( zu Lasten des Unternehmens)
  • Bereitstellung von digitalen Leistungen
    • Das trifft auch all die, die Computerprogramme, Fotos, E-Books etc. in digitaler Form bereit stellen.
    • Spannend: auch bei Streamingdiensten oder Social Media Plattformen  gilt bei regelmäßigen Unterbrechung die Gewährleistung!
  • Waren mit digitalen Elementen (Kamera-App oder notwendige Apps, die nicht ursprünglich vom Verkaufenden bereitgestellt werden)
  • Aktualisierungspflicht (Sicherheitsupdates etc.)

Also sehr spannend, was sich da tut. Die ausführlichen Infos dazu gibt es bei guetezeichen.at

Schreibe einen Kommentar