Seit Anfang 2022 gelten neue Regelungen zur Gewährleistung.
Wichtig – es geht speziell um Neuerungen in der Beweislast im Onlinehandel, die bei digitalen Leistungen relevant sind.
- Verlängerung der Beweislast auf 12 Monate ( zu Lasten des Unternehmens)
- Bereitstellung von digitalen Leistungen
- Das trifft auch all die, die Computerprogramme, Fotos, E-Books etc. in digitaler Form bereit stellen.
- Spannend: auch bei Streamingdiensten oder Social Media Plattformen gilt bei regelmäßigen Unterbrechung die Gewährleistung!
- Waren mit digitalen Elementen (Kamera-App oder notwendige Apps, die nicht ursprünglich vom Verkaufenden bereitgestellt werden)
- Aktualisierungspflicht (Sicherheitsupdates etc.)
Also sehr spannend, was sich da tut. Die ausführlichen Infos dazu gibt es bei guetezeichen.at